Fachgruppenordnung
der Fachgruppe WI-MobIS Informationssystem-Architekturen: Modellierung betrieblicher Informationssysteme
(bisher FG 5.10)
Inhalt
1. Benennung und Zuordnung
2. Rahmenvorschriften
3. Aufgaben und Ziele
4. Aktivitäten
5. Mitgliedschaft
5.1. Beitritt
5.2. Ende der Mitgliedschaft
5.3. Rechte und Pflichten eines Mitglieds
6. Fachgruppenleitung (FGL)
6.1. Zusammensetzung
6.2. Leitung der Fachgruppe
6.3. Referenten
6.4. Vorzeitiges Ausscheiden von Mitgliedern desr FachgruppenleitungLeitungsgremiums
6.5. Neuwahl des Sprechers
6.6. Entbindung des Sprechers der Fachgruppe durch übergeordnete Gliederungen
7. Mitgliederverwaltung und Finanzen
7.1. Mitgliederverwaltung
7.2. Finanzen
8. Wahl von Mitgliedern des Leitungsgremium
9. Verfahren für die Wahl des Sprechers der Fachgruppe
10. Verfahren bei Auflösung der Fachgruppe
11. Genehmigung und Änderung der Fachgruppenordnung
1. Benennung und Zuordnung
Die Fachgruppe führt die Benennung Informationssystem-Architekturen: Modellierung betrieblicher Informationssysteme
(MobIS). Sie ist dem Fachbereich WI Wirtschaftsinformatik (bisher Fachbereich 5)
zugeordnet.
2. Rahmenvorschriften
Für die Fachgruppe sind die Satzung der Gesellschaft für
Informatik e.V. (GI), die Geschäftsordnung der GI-Gliederungen, die jeweiligen
Beschlüsse des Präsidiums und des Fachbereichs WI Wirtschaftsinformatik sowie der Fachgruppe WI-MobIS Informationssystem-Architekturen:
Modellierung betrieblicher Informationssysteme (bisher FG 5.10) verbindlich. Für die
Durchführung von Wahlen innerhalb der Fachgruppe (siehe auch 8, 9) ist darüber
hinaus die Wahlordnung der Gesellschaft für Informatik e.V. verbindlich.
3. Aufgaben und Ziele
Die Fachgruppe befasst sich mit Fragestellungen der
Modellierung von betrieblichen Informationssystemen, wobei schwerpunktmäßig die
Teilaspekte Daten-, Funktions- und Vorgangsmodellierung bzw. Geschäftsprozessmodellierung,
Objektmodellierung, Organisationsmodellierung, Unternehmensmodellierung sowie Integrationskonzepte
für Anwendungssysteme berücksichtigt werden.
Sie will ein Forum für Informations- bzw.
Erfahrungsaustausch in den oben genannten Schwerpunkten schaffen. Die
wesentlichen Ziele der Fachgruppe sind vor allem:
- Schaffung von Möglichkeiten zur Diskussion und zum
Erfahrungsaustausch über fachliche Probleme und Ideen,
- Förderung des Informationsaustausches über Forschungs-
und Entwicklungsvorhaben,
- Verbesserung des Kontaktes zwischen Anwendern,
Herstellern, Hochschulen und Forschungseinrichtungen,
- Erleichterung der Kontaktaufnahme zwischen
Einzelpersonen oder Gruppen.
4. Aktivitäten
Ein wesentlicher Teil der Sacharbeit wird in Arbeitskreisen
geleistet. Die Arbeitskreise vereinbaren mit dem Leitungsgremium ein Ziel und
arbeiten in einem definierten Zeitraum. Ferner führt die Fachgruppe für die
interessierte Öffentlichkeit Workshops und Fachtagungen durch. Die Fachgruppe
veröffentlicht u.a. im Rundbrief Informationssystem-Architekturen.
5. Mitgliedschaft
5.1. Beitritt
Jedes persönliche Mitglied der Gesellschaft für Informatik
e.V. oder jeder Mitgliedsvertreter eines fördernden Mitglieds der Gesellschaft
für Informatik e.V. kann durch schriftliche Mitteilung an die Geschäftsstelle
Mitglied in der Fachgruppe werden. Personen, die nicht Mitglied der
Gesellschaft für Informatik e.V. sind, kann das Leitungsgremium auf
schriftlichen Antrag als Mitglied in die Fachgruppe aufnehmen. Die
Mitgliedschaft gilt für mindestens ein Kalenderjahr.
5.2. Ende der Mitgliedschaft
Die Fachgruppenmitgliedschaft eines persönlichen Mitglieds
endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss.
Jedes Fachgruppenmitglied kann durch schriftliche Erklärung
gegenüber der Geschäftsstelle zum Jahresende austreten. Die Erklärung muss bis
zum 1. Oktober des selben Jahres oder spätestens vier Wochen nach Bekanntgabe
einer Erhöhung des Fachgruppenbeitrages bzw. einer Änderung dieser
Fachgruppenordnung eingegangen sein.
Das Leitungsgremium kann bei Vorliegen eines wichtigen
Grundes einstimmig den Ausschluss eines Mitglieds der Fachgruppe beschließen. Das
Leitungsgremium kann mehrheitlich den Ausschluss beschließen, wenn das
Fachgruppenmitglied drei Monate nach Jahresbeginn seinen Beitrag noch nicht
bezahlt hat und dieser trotz Mahnung nicht innerhalb eines Monats eingeht.
5.3. Rechte und Pflichten eines Mitglieds
Jedes Fachgruppenmitglied wird zu den
Mitgliederversammlungen eingeladen. Ferner erhält jedes Fachgruppenmitglied die
Publikation Informationssystem-Architekturen
der Fachgruppe. Jedes Fachgruppenmitglied ist verpflichtet, den
Jahresbeitrag im Voraus zu bezahlen.
6. Leitungsgremium (FGL)
6.1. Zusammensetzung
Das Leitungsgremium setzt sich zusammen aus acht Mitgliedern
der Fachgruppe, die von der Fachgruppe gewählt werden oder bei Neugründung von
der Leitung der übergeordneten Gliederung berufen werden, aus den Sprechern der
zur Fachgruppe gehörigen Arbeitskreise, und aus bis zu vier externen
Fachexperten. Fachexperten müssen nicht Mitglieder der Gesellschaft für
Informatik e.V. sein.
Die Amtszeit des Leitungsgremiums ist auf drei Jahre
begrenzt. Sinkt die Zahl der gewählten bzw. der berufenen Mitglieder des Leitungsgremiums
durch vorzeitiges Ausscheiden unter die Zahl vier, müssen Neuwahlen bzw.
Nachberufungen vorgenommen werden; alternativ ist auch die vollständige Neuwahl
oder Neuberufung zulässig.
6.2. Leitung der Fachgruppe
Das Leitungsgremium wählt aus seiner Mitte den Sprecher und
den stellvertretenden Sprecher der Fachgruppe, deren Amtszeit spätestens mit
der Amtszeit des Leitungsgremiums endet. Beide müssen Mitglieder der
Gesellschaft für Informatik e.V. sein.
6.3. Referenten
Auf Vorschlag des Sprechers kann das Leitungsgremium aus seiner
Mitte verantwortliche Referenten für wichtige, vordefinierte Aufgabenbereiche
berufen.
6.4. Vorzeitiges Ausscheiden von Mitgliedern des Leitungsgremiums
Scheiden der Sprecher, sein Stellvertreter oder ein Referent
vorzeitig aus dem Leitungsgremium aus, wird die vakante Position vom Leitungsgremium
durch Wahl aus seiner Mitte neu besetzt. Alternativ ist folgendes
weitergehendes Verfahren zulässig. Mit dem Ausscheiden des Sprechers legen auch
sein Stellvertreter und die Referenten ihre Ämter nieder; das Leitungsgremium
wählt aus seiner Mitte einen neuen Sprecher, seinen Stellvertreter und
sämtliche Referenten. Die Amtszeit der neu Gewählten endet spätestens mit der
Amtszeit des Leitungsgremiums (siehe auch 6.5.).
6.5. Neuwahl des Sprechers
Das Leitungsgremium kann seinen Sprecher durch Neuwahl
vorzeitig von den Aufgaben entbinden. Im Einvernehmen mit dem Sprecher können
sein Stellvertreter oder ein Referent durch Neuwahl vorzeitig von ihren
Aufgaben entbunden werden.
6.6. Entbindung des Sprechers der Fachgruppe durch übergeordnete
Gliederungen
Das Leitungsgremium des Fachbereichs WI Wirtschaftsinformatik kann mit der absoluten Mehrheit ihrer
Mitglieder den Sprecher der Fachgruppe von seinen Aufgaben entbinden. Die
Neuwahl des Sprechers erfolgt entsprechend 6.4. Erhebt das Leitungsgremium
gegen die Entbindung seines Sprechers Einspruch, entscheidet das Präsidium;
weist das Präsidium den Einspruch zurück, muss das Leitungsgremium entsprechend
8 neu gewählt werden.
7. Mitgliederverwaltung und Finanzen
7.1. Mitgliederverwaltung
Die Verwaltung der Daten der Fachgruppenmitglieder erfolgt
in der Geschäftsstelle.
7.2. Finanzen
Die Fachgruppe erhebt gemäß dem Beschluss des Leitungsgremiums
einen Jahresbeitrag, der zu seiner Gültigkeit noch der Zustimmung des
Schatzmeisters der Gesellschaft für Informatik e.V. bedarf. Der Jahresbeitrag
soll für persönliche Mitglieder bzw. für den Mitgliedsvertreter eines
fördernden Mitglieds der Gesellschaft für Informatik e.V. deutlich niedriger
sein als für persönliche Fachgruppenmitglieder, die nicht Mitglied der
Gesellschaft für Informatik e.V. sind.
Der Jahresbeitrag der Fachgruppe wird von der
Geschäftsstelle der Gesellschaft für Informatik e.V. angefordert. Bei
Fachgruppenmitgliedern, die zugleich Mitglieder der Gesellschaft für Informatik
e.V. sind, wird er zusammen mit dem Jahresbeitrag der Gesellschaft für
Informatik e.V. in Rechnung gestellt.
Die Festsetzung des Jahresbeitrages der Fachgruppe für ein
Kalenderjahr muss der Geschäftsstelle spätestens bis zur ordentlichen
Mitgliederversammlung des Vorjahres mitgeteilt werden.
Die Fachgruppe richtet für eigene Einnahmen
(Fachgruppenbeiträge, Spenden, Tagungsüberschüsse u.a.) ein von der
Geschäftsstelle der Gesellschaft für Informatik e.V. zentral verwaltetes Konto
ein. Die Einrichtung eigener Konten ist der Fachgruppe nicht gestattet. Für ihr
Unterkonto legt das Leitungsgremium dem Schatzmeister bis zum 15.5. eines jeden
Jahres einen Haushaltsplan für das folgende Kalenderjahr zur Genehmigung vor.
Ausgaben außerhalb dieses Haushaltsplanes bedürfen der vorherigen Zustimmung
des Präsidiums. Vierteljährlich ist eine Abrechnung über die Einnahmen und
Ausgaben der Fachgruppe von der Geschäftsstelle der Gesellschaft für Informatik
e.V. zu erstellen und dem Leitungsgremium zuzuleiten.
Weitere Einzelheiten, insbesondere über den Abruf von
Mitteln bei anteiligen Tagungsüberschüssen, enthält Absatz 3.4 der
Geschäftsordnung der Gliederungen der Gesellschaft für Informatik e.V.
8. Wahl von Mitgliedern des Leitungsgremiums
Der Fachgruppensprecher beruft mit einer Frist von vier Wochen
eine Wahlversammlung der Mitglieder der Fachgruppe ein. Die Einladung muss die
Zahl der zu besetzenden Positionen angeben und ihr muss eine vorläufige Liste
der Kandidaten für das Leitungsgremium beigefügt sein.
Der Fachgruppensprecher eröffnet die Wahlversammlung,
veranlasst die Wahl eines Wahlleiters und übergibt diesem dann die
Versammlungsleitung. Der Wahlleiter öffnet nochmals die Kandidatenliste; die
endgültige Kandidatenliste sollte mindestens so viele Kandidaten enthalten, wie
Mitglieder des Leitungsgremiums zu wählen sind und darf nur die Namen solcher
Kandidaten enthalten, die in der Versammlung der Annahme einer eventuellen Wahl
mündlich oder zuvor schriftlich zugestimmt haben.
Gewählt ist, wer mehr "Ja"- als
"Nein"-Stimmen erhält. Wurden mehr Kandidaten vorgeschlagen als
Positionen im Leitungsgremium besetzt werden müssen, so sind die Kandidaten mit
den höchsten Zustimmungsergebnissen (Ja/Nein-Stimmen-Differenz) gewählt.
Der Wahlleiter schreibt ein Wahlprotokoll, das er der
Wahlversammlung zur Billigung vorgelegt.
9. Verfahren für die Wahl des Sprechers der Fachgruppe
Die erste Sitzung eines neu berufenen bzw. neu gewählten und
bestätigten Leitungsgremiums wird vom Sprecher der Fachgruppe WI-MobIS Informationssystem-Architekturen:
Modellierung betrieblicher Informationssysteme (MobIS) unter Vorlage einer
Tagesordnung einberufen.
Zu Beginn der Sitzung bittet er oder ein von ihm bestelltes
Mitglied des Leitungsgremiums um Vorschläge für das Amt des Sprechers und
seines Stellvertreters aus den Personen des Leitungsgremiums und führt dann die
Wahl durch. Nach erfolgter Wahl übergibt der Sitzungsleiter die Leitung an den
neu gewählten Sprecher.
10. Verfahren bei Auflösung der Fachgruppe
Die Auflösung der Fachgruppe erfolgt durch das Leitungsgremium
des Fachbereichs WI Wirtschaftsinformatik.
Das Leitungsgremium der Fachgruppe muss vor der Auflösung gehört
werden.
Falls die aufgelöste Fachgruppe über eigene Mittel verfügte,
trifft das Leitungsgremium des Fachbereichs WI eine Entscheidung über deren
Verwendung.
11. Änderung der Fachgruppenordnung
Änderungen einer genehmigten Fachgruppenordnung werden vom Leitungsgremium
der Fachgruppe beschlossen.
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